News



„Die Tätigkeiten von Angehörigen der Heilberufe mit Approbation und sonstigen Personen, die zur Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz befugt sind, zählen nicht zu den in § 7 CoronaSchVO geregelten „Dienstleistungen“. Diese Tätigkeiten sind weiterhin zulässig und für die Versorgung der Menschen in der aktuellen Situation unerlässlich."

O-Ton Ministerium für Gesundheit, NRW. Also nun gehören wir dann doch zu den Personengruppen, die wichtig sind zur Versorgung der Bürger. Sonst hätten sie uns ja gerne abgeschafft; v.a. unser aller Gesundheitsminister Spahn und die Ärztevereinigungen sind ja stark hinterher, dass wir eliminiert werden.