Die Sprechzeiten

Um flexibel auf Ihre Terminwünsche eingehen zu können, habe ich keine festen Sprechzeiten. Eine vorherige Terminvereinbarung ist deshalb wünschenswert.
So kann ich ausreichend Zeit einplanen, um auf Ihre Bedürfnisse und Probleme einzugehen, dies garantiert eine individuelle Beratung und Betreuung.
Ein weiterer Vorteil ist, daß so keine/kaum Wartezeiten entstehen.
Für eine Erstuntersuchung sollten Sie genügend Zeit mitbringen- 1-2 Stunden sind vorgesehen.
Zu diesem ersten Termin sollten Sie bitte aktuelle Befunde mitbringen – (Röntgenbilder, CT, Laborwerte etc., Mutterpass, Impfausweis, Allergieausweis, Untersuchungsheft bei Kindern), sowie eine Urinprobe..
Falls Sie Medikamente einnehmen, bringen Sie diese oder eine exakte Aufstellung der momentanen Medikation (Mittel, Wirkstoff, Dosierung) zur Erstaufnahme unbedingt mit.
Stellen Sie Ihre Beschwerden (Was, Wo, Wann, Wie, unter welchen Bedingungen, Auslöser etc.) bereits zu Hause zusammen.
Informieren Sie sich über die Erkrankungen Ihrer Eltern und Großeltern, da dies für die Familienanamnese wichtig ist.



Termine von Montag bis Donnerstag.
Sprechzeiten: von 7:00- 11:30 Uhr und von 14-18:30 Uhr.

Donnerstagnachmittags Hausbesuche- Praxis nur alle 14 Tage belegt.
Stallbesuche vorzugsweise Freitags.


Hausbesuche sind möglich (Donnerstagnachmittag 14-tägig).

Ich bitte Sie um eine telefonische Terminvereinbarung oder besser: per WhatsApp / email.
Telefonisch bin ich am besten zwischen
13-14 Uhr erreichbar, da ich während Behandlungen keine Anrufe entgegennehme. Freitag-Sonntag telefonisch nicht erreichbar! Achtung neue Email-Adresse: gudrun-faller@posteo.de


Die Kosten
Naturheilkunde ist erschwinglich und oft preiswerter als die Schulmedizin. Aufgrund der Neustrukturierung im Gesundheitswesen müssen immer häufiger Diagnoseverfahren, verschiedene Therapien und Medikamente der Schulmedizin selbst bezahlt werden, daher lohnt sich auch ein „Preisvergleich“.
Abrechnungsgrundlage in den meisten Praxen- so auch in meiner- ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), aber auch die Abrechnung nach der GOÄ (die Gebührenordnung für Ärzte) ist zugelassen. (GebüH als Download siehe unter "Broschüren")
Sie sind in meiner Praxis Privatpatient. Gesetzlich versicherte Patienten (AOK, DAK, etc) können daher keine Rückerstattung des Honorares erhalten.
Private Krankenversicherungen, sowie die Beihilfe für Beamten übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch nicht immer die vollen Beträge bzw. alle Leistungen (oft auch abhängig von der Diagnose).
Für Schweizer Patienten: Manche Schweizer Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder bis zu einem bestimmten Betrag.
Ansonsten sind die Kosten Eigenleistungen. Die Kosten einer Behandlung beinhalten Diagnose, Behandlungen (beide als Kombinationen verschiedener Techniken), sowie das Verbrauchsmaterial.
Für alle, die weder Beihilfe empfangen, noch privat versichert sind: Heilpraktikerkosten können bei der Lohnsteuer unter der Rubrik “außergewöhnliche Belastungen” angegeben werden.

Info für Selbstzahler:
Erstbehandlungskosten: 90 € inkl Dunkelfeldanalyse
Ansonsten :
bis 30 min 35 €
bis 45 min 50 €
bis 60 min 70 €
bis 90 min 85 €
Kürzere Behandlungen wie z.B. Eigenblutspritzen oder ähnliches werden natürlich nur anteilig abgerechnet. Schüler, Studenten, Sozialhilfeempfänger erhalten Ermässigungen.
AGB
Anfahrt/Impressum

Der Heilpraktiker
Der Heilpraktikerberuf ist ein Beruf der “in” ist. Viele ergreifen den Beruf, weil sie unzufrieden in ihrem eigentlichen Beruf sind, weil sie auf der Suche nach etwas Neuem sind, weil sie denken, dass der Beruf im Trend der Zeit liegt, und damit gut Geld zu verdienen ist.
Wer diesen Beruf ausübt, sollte ihn als Berufung sehen, und mit Leib und Seele dahinter stehen.
Leider sind die Ausbildungsnormen für den Heilpraktikerberuf nicht einheitlich. So gibt es Schulen wie Sand am Meer, viele, die einfach nur bestehen, weil die Nachfrage momentan sehr hoch ist. Dementsprechend sind oft die Ausbildungsgänge: schlechte Ausbilder, schlechte Studienpläne, keine praktischen Ausbildungen. Die Schüler werden lediglich dazu “gedrillt”, die Amtsärztliche Überprüfung zu bestehen- sprich die Theorie wird mehr oder weniger gut vermittelt.
Viele der Abgänger haben weder Ahnung von z.B. Blutentnahmen, oder anderen praktischen Tätigkeiten (als Beispiel: eine Schulleiterin einer HP-Schule wusste auf Anfrage einer Interessentin z.B. nicht, dass man als HP auch Blutentnahmen brauchen kann).
Zudem ist - im Gegensatz zum Arztberuf- auch nicht vorgeschrieben, eine Assistenzeit zu absolvieren. Tatsache ist, dass viele Studienabgänger und Praxisneugründer noch keine Praxiserfahrung vorweisen.

Wenn Ihnen ein Heilpraktiker nicht empfohlen wurde oder Sie keinen kennen, sollten Sie bei der Wahl eines geeigneten Heilpraktikers deshalb darauf achten, welche Schule er besucht hat, welche Form der Ausbildung (z.B. Vollzeitkurse an einer Schule oder Fernkurse) er durchlaufen hat, ob er über praktische Erfahrung verfügt, eine Assistenz absolviert hat, und Fortbildungen besucht hat (und besucht).